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Downlload: 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

heute hat das sogenannte Notbremse-Gesetz den Bundesrat passiert. Es wird ab kommendem Montag, 26. April 2021, damit auch in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Ich möchte Sie mit diesem Schreiben über die neuen Regeln informieren, die der Bund damit vorgibt.

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen Sie keine schriftliche Einverständniserklärung mehr abgeben. Es reicht aus, wenn Ihr Kind am Testtag zum Unterricht erscheint. Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen. Das Bundesgesetz sieht hier keine Ausnahme vor.

Das Gesetz erlaubt auch andere Testnachweise neben den Selbsttests in den Schulen: Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Die Schulgemeinschaft kann auch gemeinsam beschließen, dass ausnahmsweise Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden. Ein spezielles Formular, das dafür verwendet werden muss, haben die Schulen erhalten. Auch für diese Selbstauskünfte gilt, dass sie nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler nicht an den Tests teilnehmen?

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab kommender Woche nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte „Befreiung“ oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert.

Die Präsenzpflicht gilt weiterhin. In der Präsenzphase finden deshalb weiter Leistungsnachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und keinen anderen Nachweis haben, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen.

Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

Automatischer Übergang in den Fernunterricht

Für Rheinland-Pfalz wird es bis zu den Pfingstferien bei der angekündigten Regelung bleiben, dass an den Schulen grundsätzlich Wechselunterricht stattfindet. Wenn die 7- Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, sieht das Gesetz jedoch den Übergang in den Fernunterricht vor. Auf der Basis der Inzidenzzahlen des Robert-KochInstitutes wird festgelegt, ab wann das geschieht. Uns ist wichtig, dass die Eltern und die Schulen so viel Planungssicherheit wie möglich erhalten.

Notbetreuung

Sowohl während des Zeitraumes, in dem Wechselunterricht stattfindet, als auch nach vollständiger Einstellung des Präsenzunterrichtes wird wie bisher eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 7. Klassen sowie für alle, die zusätzliche Unterstützung brauchen, eingerichtet. Hier bleibt es bei den aktuellen Regelungen.

Ausnahmen für die Abschlussklassen

In allen Klassen- und Jahrgangsstufen, die in diesem und dem kommenden Jahr ihren Abschluss machen, haben die Schulen in Rheinland-Pfalz weiterhin die Option, die Schülerinnen und Schüler auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 in kleinen Gruppen in den Präsenzunterricht zu holen. Dies sind – je nach Schulart – vor allem die 9., 10., 11. und 12. Klassen. Die Schule Ihrer Kinder wird Sie hierüber informieren. Abschlussprüfungen werden grundsätzlich in Präsenz geschrieben, auch bei einer Inzidenz über 165. Sie sind von den Regelungen der Testpflicht ausgenommen.

Wiedereröffnung der Schulen

Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165 treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft, so sieht es das Gesetz vor. Die Schulen können dann wieder den Wechselunterricht aufnehmen. Dabei sollen Öffnungen von ein oder zwei Tagen (z. B. Donnerstag oder Freitag) möglichst vermieden werden und der Präsenzunterricht wochenweise beginnen.

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,

wir alle hätten uns gewünscht, dass unsere Kinder und Jugendlichen nach Ostern wieder verstärkt in die Schule gehen können. Dass das Infektionsgeschehen das nicht zulässt und an vielen Orten sogar noch einmal Verschärfungen erfordert, bedaure ich sehr. Denn ich weiß, dass gerade viele Familien nach 13 Monaten Pandemie am Limit sind. Ich bin aber gleichzeitig zuversichtlich, weil wir mit den Tests in der Schule und den Impfungen für alle Lehrkräfte, für die ab diesem Freitag Termine gebucht werden können, auf dem richtigen Weg sind und die Sicherheit an den Schulen jeden Tag noch weiter erhöhen. Jetzt geht es darum, die Infektionszahlen zu senken – durch unser Verhalten jeden Tag und überall. Die Schulen setzen die Hygienekonzepte weiter konsequent und wirkungsvoll um. Die Tests sind dabei ein wichtiger Baustein. Deshalb bitte ich Sie: Ermöglichen Sie Ihren Kindern bitte, daran teilzunehmen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute für die kommende Zeit bis zu den Pfingstferien. Ich werde Sie weiter über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Stefanie Hubig