Präambel
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung!
Die Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung:
Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung.
1. Allgemeine Nutzungsregeln
Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weitreichenden und schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird daher immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigem Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzerinnen und Nutzer achten auf den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen Computerausstattung.
2. Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts
Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets ist nur für schulische Zwecke gestattet. Die private Nutzung der schulischen Computerausstattung und des Schulnetzwerkes ist nicht gestattet!
Der Internetzugang und die Mailfunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen Daten im Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit der Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt,
geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.
Das Herunterladen und die Installation von Anwendungen sind nur mit Einwilligung der Schule gestattet.
Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden, Vertrags-verhältnisse einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt.
Die Schule und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.