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Downlload: pdfElternschreiben_Schulöffnungen_24._März.pdf29/03/2021, 10:39

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter, sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, sehr geehrte pädagogische Fachkräfte,

nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Montag erhalten Sie mit diesem Schreiben erste Informationen über den Schulbesuch nach den Osterferien und das neue Testangebot an Schulen.

1. Schulstart nach den Osterferien

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens sehen wir nach dem Ende der Osterferien leider noch keinen Raum für weitere Öffnungsschritte an unseren Schulen. Deshalb wollen wir nach den Osterferien zunächst in allen Klassenstufen den Wechselunterricht fortführen. Der Wechselunterricht als solcher unterliegt den bisherigen Rahmenbedingungen, d.h. wo der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann, können im Einzelfall auch ganze Klassen oder Lerngruppen unterrichtet werden.

 

Die Präsenzpflicht wird weiter gelten. Mit Blick auf Schülerinnen und Schüler, die mit vorerkrankten und besonders gefährdeten Angehörigen zusammenleben, wird der Hygieneplan noch einmal angepasst, so dass sie über ein ärztliches Attest von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden können.

2. Lehrkräfte und Schulbeschäftigte können sich weiterhin anlasslos testen lassen

Seit dem 8. März haben alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit, sich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Auch Schulbeschäftigte können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Es besteht keine Notwendigkeit mehr zur Vorlage eines Berechtigungsscheins. Schulund wohnortnahe Teststellen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter https://corona.rlp.de/de/testen/. Um die Wiederaufnahme des Unterrichts unter gesteigerten Hygieneanforderungen und mit Abstand zusätzlich abzusichern, erhalten alle Lehrkräfte und andere in Schulen Tätige sowie Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ab dem 07. April 2021 ein zusätzliches Testangebot in den Schulen. Ziel ist – wie von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin am 22. März 2021 beschlossen – perspektivisch auch zweimal pro Woche Testungen anzubieten.

3. Angebot der anlasslosen Testung in Schulen ab dem 07. April

Lehrkräfte und andere Schulbeschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler erhalten beginnend nach den Osterferien die Möglichkeit, sich mit Selbsttests einmal in der Woche anlasslos auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen. Dazu stellt das Land allen Schulen Testkits zur Selbsttestung kostenfrei zur Verfügung. Die anlasslose Selbsttestung ergänzt die bestehenden Abstands- und Hygieneregelungen, die weiterhin unbedingt einzuhalten sind, und bietet darüber hinaus die Chance, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen.

Wie ist der Start geplant?

Zunächst ist vorgesehen, dass sich Schulbeschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler einmal pro Präsenzwoche in der Schule testen. Die Teilnahme am Testangebot erfolgt für alle auf freiwilliger Basis. Der Schulbesuch ist nicht an die Vorlage eines negativen 3 Testergebnisses geknüpft. Beginnend in der 14. Kalenderwoche werden Testkits in benötigter Anzahl für die kommenden Wochen direkt an die Schulen geliefert. Wir wissen, dass das für Sie zusätzlichen Aufwand bedeutet, bitten die Schulleitungen aber sicherzustellen, dass die Testkits auch in der unterrichtsfreien Zeit während der Osterferien in Empfang genommen werden können.

In der ersten Woche nach den Osterferien soll an den Schulen die Benutzung der Selbsttests mit den Schülerinnen und Schülern eingeübt und erprobt werden. Ab der zweiten Schulwoche, d.h. ab Montag, 12. April 2021, soll das Testangebot dann an allen Schulen regelmäßig durchgeführt werden. Erste Erfahrungen zeigen, dass insbesondere für den ersten Testdurchlauf ca. 45 Minuten eingeplant werden sollten. Danach kann die Testung in den regulären Unterrichtsverlauf integriert werden. Es bietet sich an, die Testungen nicht erst zum Ende der Woche vorzunehmen. In welchen Räumlichkeiten sie die Testungen durchführen, können die Schulen selbst festlegen. Informationen dazu gibt es im Testkonzept, das wir Ihnen zur Verfügung stellen.

Im Vorfeld der Testung ist es erforderlich, dass die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern oder Sorgeberechtigten der minderjährigen Schülerinnen und Schüler über die Testungen informiert werden und ihre Einwilligung zur Teilnahme an der Testung ihres Kindes sowie zu der erforderlichen Datenerhebung erklären. Erst bei Vorliegen der vollständig ausgefüllten Einwilligungs- und Datenschutzerklärung darf eine Schülerin bzw. ein Schüler den Test durchführen. Die erforderlichen Vordrucke werden Ihnen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Der Schulbesuch darf nicht von der Teilnahme am Testangebot abhängig gemacht werden.

Warum wird in der Schule getestet?

Dass die Selbsttestung zunächst in den Schulen erfolgt, hat mehrere Gründe: Zum einen sollen die Selbsttests zu Beginn des Angebots gemeinsam im Klassenverband bzw. in der Lerngruppe durchgeführt werden, um die sachgemäße Anwendung der Selbsttests und korrekte Probenentnahme mit den Schülerinnen und Schülern einzuüben. Be- 4 sonders jüngere Kinder sowie Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen benötigen Anleitung bei der Selbsttestung. Zum anderen waren die Testkits aufgrund des noch knappen Angebots am Markt nur in großen Umverpackungen, d.h. nicht einzeln, sondern in größeren Mengen verpackt, vorrätig. Schließlich ist auch der Überblick über die in Schule durchgeführten Testungen besser. Die Förderschulen motorische und/oder ganzheitliche Entwicklung werden hierzu noch einmal gesondert informiert. Dass das Testen in Schulen mittels Selbsttests gut funktionieren kann, zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, aber auch Modellprojekte in Rheinland-Pfalz.

Wo finden Schulen und Eltern Hilfestellung und Unterstützung?

Zur Unterstützung werden wir Ihnen wie auch den Eltern ein umfassendes Hilfesystem zur Seite stellen. Ein entsprechendes Informationspaket werden wir Ihnen zeitnah zukommen lassen. Insbesondere erhalten Sie einen Leitfaden zur Organisation des Testangebots, der z.B. Fragen zur Raum- und Personalplanung, zum Umgang mit positiv getesteten Personen oder zur Einbindung der Eltern aufgreift. Alle Informationen werden unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/ hinterlegt. Hier werden wir auch die stetig aktualisierten Dokumente (Anschreiben, Vordrucke für Einverständniserklärungen usw.) und FAQ zum Testen einstellen. Außerdem wird eine Hotline des Institutes für Lehrergesundheit für Fragen der Schulleitungen und der Hygienebeauftragten der Schulen eingerichtet. Bereits jetzt finden Sie auf der oben genannten Website Anleitungsvideos der jeweiligen Hersteller. Wir werden Ihnen nach Beendigung der Modellanwendungen zudem ein eigenes Anleitungsvideo anbieten, das die korrekte Durchführung und Anwendung der Selbsttests in einer Schule Schritt für Schritt anschaulich erläutert. Für die Hygienebeauftragten und interessierte Lehrkräfte werden über das Pädagogische Landesinstitut zudem kurzfristig Schulungen zu Selbsttests angeboten. Um jüngeren Schülerinnen und Schülern den Test zu erklären und zu erleichtern, bietet sich auch der Einsatz eines kindgerechten Videos an, z.B. https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/. Dieses Video eignet sich auch bereits jetzt zur gemeinsamen Vorbereitung der Kinder mit den Eltern.

Hinweisen möchte ich auch zum Abschluss auf das vom Bund finanzierte Testangebot „Testen für alle“. Seit Anfang März 2021 kann sich in Rheinland-Pfalz jeder Bürger und jede Bürgerin im Rahmen dieses Angebots einmal wöchentlich anlasslos und kostenfrei in den vom Land beauftragten Testeinrichtungen testen lassen. Die Tests werden von geschultem oder medizinischem Personal z.B. in Arztpraxen, Apotheken oder von Hilfseinrichtungen betriebenen Testcentern durchgeführt, wobei einige Testeinrichtungen anbieten, mit mobilen Teams auch in weitere lokale Einrichtungen wie z.B. Schulen zu kommen. In vielen Orten wurden schulseitig gemeinsam mit den jeweiligen Testeinrichtungen vor Ort Möglichkeiten der Kooperation geprüft, um „Testen für alle“ weiter in die Schulen zu bringen und so Schulpersonal sowie Schülerinnen und Schülern die Wahrnehmung des Angebots zu erleichtern.

Sehr geehrte Damen und Herren, die freiwillige Selbsttestung von Schülerinnen und Schülern stellt Sie und uns alle wie so oft in der Pandemie vor neue und fachfremde Herausforderungen. Ich bin aber sicher, dass wir auch diesen wichtigen Baustein zu mehr Normalität sehr gut umsetzen werden.

Herzlichen Dank und herzliche Grüße

Dr. Stefanie Hubig