B1 Sprachdiplom
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BBS AKTUELL
SchutzmaßnahmenausnahmeVO; Befreiung von der Testpflicht
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- Elternanschreiben_SuS_ab_12_Jahre_Kopie.pdf12/05/2021, 06:17
- Konzept_Selbsttests_an_Schulen.pdf12/05/2021, 06:18
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
zum 26. April 2021 wurden die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler eingeführt. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Für Sie besteht nun unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Sie können von der Testpflicht befreit werden:
- Nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (genesene Person) Dies setzt voraus, dass Sie der Schule die Infektion nachweisen. Hierzu können Sie derzeit eine Bescheinigung über das positive Testergebnis nutzen. Die zugrundeliegende Testung (PCR) muss mindestens 28 Tage und darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
- Nach vollständiger Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (geimpfte Person) Dieser liegt nach Ablauf von 14 Tagen nach der letzten erforderlichen Impfung vor (derzeit in den meisten Fällen nach 2 Impfstoffdosen). Dies kann durch einen entsprechenden Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) belegt werden.
- Nach einer Infektion und zusätzlicher Impfung (genesene und geimpfte Person) Dies setzt voraus, dass Sie im Besitz eines entsprechenden Nachweises als genesene Person (s. oben) sind und zusätzlich über einen Impfnachweis (z.B. Impfpass oder Impfbescheinigung) über den vollständigen Impfschutz verfügen, der bereits nach Ablauf von 14 Tagen nach der einmaligen COVID-19-Impfung vorliegt.
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Elternschreiben Umsetzung Infektionsschutzgesetz
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Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
heute hat das sogenannte Notbremse-Gesetz den Bundesrat passiert. Es wird ab kommendem Montag, 26. April 2021, damit auch in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Ich möchte Sie mit diesem Schreiben über die neuen Regeln informieren, die der Bund damit vorgibt.
Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler
Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.
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Testungen nach den Osterferien
Downlload:
- Anschreiben_Eltern.pdf31/03/2021, 08:47
- Einverständniserklärung unter 1831/03/2021, 08:49
- Einverständniserklärung volljährige31/03/2021, 08:50
- Datenschutzinformation zur Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-231/03/2021, 08:52
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
seit Kurzem sind in Deutschland Corona-Selbsttests zugelassen. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler in Schulen anzubieten.
Regelmäßige Testungen können den Schulbetrieb ergänzend zu den bisherigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen in diesen Zeiten sicherer machen. Deshalb werden allen Schulen in Rheinland-Pfalz zeitnah ausreichend Selbsttests seitens des Landes zur Verfügung gestellt. Nach den Osterferien kann sich jede Schülerin und jeder Schüler sowie das Personal wöchentlich freiwillig in der Schule selbst auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen.