B1 Sprachdiplom
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BBS AKTUELL
1. Projektpräsentationen FS Mas 20, Mi. 30.03.2022
Download: Zeitplan für die Projektpräsentationen21/03/2022, 08:37
Corona-INFO: Fahrplan für das weitere Vorgehen an rheinland-pfälzischen Schulen

Download: Elternschreiben 2 März 2022.pdf02/03/2022, 13:58
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorge- und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II,
die Winterferien sind vorbei und ich hoffe, Sie konnten sich ein wenig erholen. Neben der Pandemie beschäftigen uns alle das Weltgeschehen und der Krieg und das Leid in der Ukraine. Sie erschüttern nicht nur Erwachsene, sondern auch unsere Kinder und Jugendlichen. Unser Pädagogisches Landesinstitut hat unseren Schulen bereits in der vergangenen Woche Material zusammengestellt, so dass diese Themen auch im Unterricht altersgerecht besprochen werden können. Darüber hinaus werden wir unseren Schulen hierzu auch noch weitere Informationen zukommen lassen.
Während der Winterferien hat sich die Infektionslage weiter entspannt: Wir haben seit Tagen rückläufige Infektionszahlen und keine Zunahme von schweren Krankheitsverläufen. Genau wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen und wie in den anderen Bundesländern können wir auch in den rheinland-pfälzischen Schulen deshalb weitere Schritte gehen, um unseren Schulgemeinschaften mehr Normalität zu ermöglichen, aber den Präsenzunterricht nicht zu gefährden. Deshalb soll es bis zu den Osterferien weiterhin Testungen an den Schulen geben, die in einem Schritt reduziert werden können. Die Hygienemaßnahmen bleiben wichtig und sollen deshalb nur schrittweise zurückgefahren werden.
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Sturmwarnung
Sturmwarnung für Rheinland-Pfalz:
Mainz, 16. Februar 2022
Sicherheit geht immer vor Angesichts der aktuellen Sturmwarnung für die kommenden Tage informiert das Bildungsministerium über die mögliche Vorgehensweise für Schulen und Erziehungsberechtigte:
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtig werden.
Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten Eltern sich ständig über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse erkundigen und dann abwägend entscheiden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort, können Schulen außerdem eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich sollte in diesen Fällen, wenn es möglich und zumutbar ist, eine Notbetreuung gewährleistet werden.
MINISTERIUM FÜR BILDUNG
02_16_2022_PM_Sturmwarnung.pdf16/02/2022, 17:37