Das Berufsvorbereitungsjahr mit inklusivem Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung

Allgemeine Informationen

  • In der BBS Ingelheim werden junge Menschen auf ihr Berufsleben vorbereitet.
  • Das inklusive Berufsvorbereitungsjahr (BVJ-I) hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. Dabei lernen sie unterschiedliche berufliche Schwerpunkte kennen.
  • Es gibt individuelle Förderung, mit möglichst kleinen Lehrerteams, in Theorie und Praxis.
  • Die Lehrkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Unterrichten von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen und haben einen individuellen Blick auf jeden Einzelnen.
  • Zum Lehrkräfteteam im BVJ gehören Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter; weiterhin unterrichten in der Regel auch Berufsförder-pädagogen, welche sonderpädagogisch qualifiziert sind.

Ziel des BVJ-I

  • Grundsätzliches Ziel ist es, jungen Menschen mit umfangreichen Behinderungen möglichst die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine angepasste Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  • Im BVJ-I wird die individuelle Förderung der Schwerpunktschule bzw. Förderschule vorrangig im gemeinsamen Unterricht fortgesetzt. Hierzu gehören auch die bisher erfolgten Berufsorientierungsmaßnahmen.
  • Inklusiver Unterricht im BVJ bietet für Schülerinnen und Schüler eine umfassende berufliche Orientierung (in mindestens zwei beruflichen Schwerpunkten). Dabei sollen die Interessen und Stärken des Jugendlichen sowie die regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt mitberücksichtigt werden.

Berufliche Schwerpunkte des BVJ-I

  • Folgende berufliche Schwerpunkte können in der BBS Ingelheim angeboten werden:
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Gesundheit und Pflege
  • Holztechnik
  • Körperpflege
  • Metalltechnik / KFZ-Technik

Zielgruppe

  • Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Gutachten, das den Förderbedarf im Bildungsgang Ganzheitliche Entwicklung ausweist, die die Klassenstufen 9 an Schwerpunktschulen oder Förderschulen besucht haben, können auf Wunsch der Eltern an die berufsbildende Schule in das BVJ-I wechseln.

Wechsel von der Schwerpunktschule/Förderschule ins BVJ-I

Grundsatz

  • Der Wechsel in den inklusiven Unterricht im Berufsvorbereitungsjahr wird von den Lehrkräften der aufnehmenden und abgebenden Schule vorbereitet, damit eine möglichst nahtlose Fortsetzung der individuellen Förderung gewährleistet wird. Unterstützt werden sie bei Bedarf von Vertretern der Schulsozialarbeit und des Integrationsfachdienstes.

Übergabegespräch

  • Die Lehrkräfte des BVJ-I und der Schwerpunktschule bzw. Förderschule tauschen sich vor Schuljahresende über förderrelevante Inhalte (individueller Lern- und Entwicklungsstand, Förderzielsetzungen, erfolgte Förder-und Berufsorientierungsmaßnahmen, Ergebnisse der Potential-Analyse etc.) aus. Eine Weitergabe der Förderpläne bietet sich ebenso an.

Hospitation

  • Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, nach Absprache mit der BBS Ingelheim im BVJ-I zu hospitieren, z.B. im Rahmen von Schnuppertagen.

Schülerbeförderung/Lernmittelfreiheit

  • Kostenübernahme
  • Die Kosten für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur berufsbildenden Schule übernehmen weiterhin die Landkreise und kreisfreien Städte. Art und Grad der Behinderung werden bei der Wahl des geeigneten Transportmittels auch künftig angemessen berücksichtigt (Nutzung des ÖPNV, Schülertaxi).

Mobilitäts- und Orientierungstraining

  • Im Hinblick auf größtmögliche Teilhabe und den möglichen Besuch einer berufsbildenden Schule führen Schwerpunktschulen ein Mobilitäts- und Orientierungstraining durch, um die Jugendlichen zu einer möglichst selbstständigen Nutzung von öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zu befähigen.

Lernmittelfreiheit

  • Die entsprechenden Bücher und Arbeitshefte für die jeweiligen Unterrichtsfächer werden den Schülerinnen und Schülern kostenfrei vom Schulträger zur Verfügung gestellt.

Schulbesuchsdauer und Erfüllung der Schulpflicht

  • Der Bildungsgang BVJ-I kann mit einer Dauer von bis zu drei Jahren durchgeführt werden.
  • Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung besuchen in der Regel drei Schuljahre den inklusiven Unterricht an einer berufsbildenden Schule.