In den letzten Wochen hat sich das neue Coronavirus (SARS-CoV2) auch in Deutschland und Europa ausgebreitet. Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Eine Verbreitung der Viren kann somit über die Luft, aber auch über die Hände oder gemeinsam genutzte Gegenstände erfolgen.
Um die weitere Ausweitung zu verhindern, sollten Schulen und Elternhäuser über die Krankheit informiert sein und sich entsprechend verhalten. Die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden werden fortlaufend an die aktuelle Lage angepasst.
1. Vorsichtsmaßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung zu mindern
1.1 Persönliche Hygiene
Einfache Hygienemaßnahmen tragen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette sowie eine gute Händehygiene auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus (siehe auch beiliegende Hygienetipps). Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Ein Mundschutz wird für gesunde Personen in der Regel nicht empfohlen, da damit kein sicherer Schutz vor einer Ansteckung erreicht werden kann.
Diese Verhaltensregeln sollten auch mit den Schülerinnen und Schülern eingeübt werden.
1.2 Weitere Hygienemaßnahmen
- Hygienestandards nach dem schuleigenen Hygieneplan sichern, z.B. Seifenspender, Papierhandtücher, Abfalleimer und Flächendesinfektionsmittel (kindersicher) bereitstellen bzw. bevorraten,
- Zusätzlich zu den allgemeinen Hygieneempfehlungen sollten insbesondere Türklinken, Handläufe, Spielzeug, Computertastaturen oder Arbeitsflächen gründlich gereinigt bzw. desinfiziert werden.
- Sicherstellen, dass Sanitätsräume nach der Nutzung durch erkrankte Personen desinfiziert werden
2. Informationspflichten
Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus soll der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitgeteilt werden. Die Schule informiert das zuständige Gesundheitsamt, das allen notwendigen weiteren Maßnahmen veranlasst.
In Abhängigkeit vom Verlauf der Infektion kann das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den zuständigen Schulträgern im Einzelfall die Schließung von Schulen anordnen.
3. Hinweise zu Schulfesten, Studienfahrten sowie Klassen- und Kursfahrten
Es gibt zum derzeitigen Zeitpunkt keine Empfehlung, größere Veranstaltungen wie Schulfeste, Studienfahrten sowie Klassen- und Kursfahrten grundsätzlich abzusagen. Handelt es sich um Auslandsfahrten, sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu prüfen. Nur im Falle einer Reisewarnung durch das Auswärtige Amt kann kostenfrei von der Reise zurückgetreten werden. (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen)
In allen anderen Fällen können durch einen Rücktritt von der Reise Stornogebühren anfallen. Dies ist im Einzelfall mit dem Reiseveranstalter zu klären.
4. Informationen und Beratungsangebote
Für besondere Fragen können Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen.
Weitere Informationen finden Sie:
- auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.infektionsschutz.de
- auf der Homepage des unter Robert Koch-Instituts unter www.rki.de
- auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums unter http://www.masgff.rlp.de
Persönliche Beratung:
- Telefonhotline des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums wochentags unter der Telefon-Nummer 0800-5758100
- Telefonhotline der ADD unter der Telefon-Nummer 0261/20546-13300